Gremien und Ausschüsse
Gremien und Gremienarbeit sind für den Hochschulalltag unerlässlich. Als Bestandteil der studentischen Selbstverwaltung werden hier studentische Interessen eingebracht und vertreten.
Hey, Lust mitzumischen?
Grundsätzlich können sich auch nicht gewählte Studierende in der studentischen Selbstverwaltung engagieren, Ämter übernehmen oder anderweitig unterstützen.
Einige Ämter können jedoch ausschließlich durch hauptamtliche Mitglieder des FSR bekleidet werden (siehe § 5 GrundO → StuRa: Gesetze, Ordnungen und Richtlinien):
- Sprecher*innen
- Beauftragte für Finanzen
- Wahlvorstand
Das soll euch aber nicht davon aufhalten, für die Wahl in den FSR aufstellen zu lassen, denn nur so könnt ihr aus der Studierendenschaft heraus tatsächlich Veränderungen bewirken.
Nicht alle Ämter, welche auf dieser Webseite gelistet sind, müssen überhaupt besetzt werden. Folgende sollten schnellstmöglich (bspw. in der Konstituierung) vergeben werden:
- Sprecher*in (mind. 1)
- Beauftragte für Finanzen (genau 2)
- Wahlvorstand (mind. 1)
- Beauftragte für Hochschulpolitik (mind. 1)
- Beauftragte für Evaluation (mind. 1)
Ansonsten steht es den FSRä frei, weitere Ämter bei Bedarf zu gründen oder auch wieder einzustampfen.
Studentische Vertreter im Fakultätsrat werden in einer eigenständigen Wahl entsandt.
Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat (kurz: FSR) ist die Interessenvertretung aller Studierenden einer Fakultät. Dieser verfügt über eigene finanzielle Mittel.
Der Fachschaftsrat erfüllt dabei die gleichen Aufgaben an seiner jeweiligen Fakultät, wie der StuRa hochschulweit:
- Wahrnehmung der hochschulpolitischen, hochschulinternen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden.
- Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studierenden
- Förderung des freiwilligen Studierendensports, unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule
- Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen
- Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden
- Förderung der fachlichen Interessen der Studierenden und der Studienangelegenheiten der Fakultät.
Im Rahmen dieser Aufgaben beteiligt sich ein Fachschaftsrat auch an der Planung und Organisation von Veranstaltungen.
Sprecher*innen
Die Sprecher*innen vertreten die Studierenden der Fachschaft Digitale Transformation nach innen und außen. Sie sind Ansprechpartner für die Studierenden in allen Belangen und stimmen sich stets gemeinschaftlich über ihre inhaltliche Arbeit ab. Des Weiteren koordinieren sie Arbeit des Gremiums.
Zu ihren allgemeinen Aufgaben gehören Sitzungsvor- und -nachbereitung sowie ihrer Durchführung, der Bearbeitung des Postein- und ausgangs und das Wahrnehmen von Sprechzeiten nach Bedarf.
Sie sind verantwortlich für die Beauftragten / Ämter im FSR und vertreten die Studierenden der Fakultät Digitale Transformation gegenüber den Institutionen der Hochschule.
Beauftragte für Finanzen
Die Beauftragten für Finanzen bestehen aus der/dem Kassenverantwortlichen sowie der/dem Finanzverantwortlichen und dürfen nicht die gleiche Person sein. Gemeinsam regeln sie die Gelder des Fachschaftsrates. Beide Mitglieder sind für das Konto des Fachschaftsrates unterschriftenberechtigt sowie Mitglied des Haushaltsausschusses.
Finanzer*in / Finanzverantwortliche*r
Der / Die Finanzer*in ist zuständig für die Planung und Dokumentation aller finanziellen Ausgaben im Rahmen des Fachschaftsrates. Die Person ist dazu verpflichtet, sämtliche Ein- und Ausgaben zu überwachen und zu bestätigen, und den Überblick zu behalten.
Dazu erstellt diese Person zu Beginn jedes Haushaltsjahres den Haushaltsplan sowie den Nachtragshaushalt des Fachschaftsrates. Auf dieser Grundlage entscheidet diese*r über die Genehmigung von finanzwirksamen Anträgen.
Kassenverantwortliche*r
Der / Die Kassenverantwortliche*r übernimmt die Rolle des Schatzmeisters des FSR. Dieses Amt ist mit sämtlichen finanziellen Belangen beschäftigt, welche Bargeld oder die Kasse betreffen, und für diese verantwortlich.
Nach jeder Veranstaltung, bei welcher Geld ein- oder ausgezahlt wird, wird die Kasse im Beisein eines FSR-Mitglieds gezählt. Zu der Kasse wird ein Kassenbuch geführt.
Die Arbeit erfolgt in enger Abstimmung mit der / die Finanzer*in und unterstützt diese*n.
Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
Die Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) beschäftigt sich mit der Bekanntmachung der Zusammensetzung, Tätigkeiten und Ziele des Fachschaftsrates unter den Studierenden der HTWK Leipzig sowie außerhalb der Hochschule.
Sie sind für die Planung und Durchführung von Werbekampagnen des Fachschaftsrates verantwortlich. Zusätzlich dazu wird von den Beauftragten über aktuelle Geschehnisse informiert und unterstützt diese bei redaktionellen Problemen.
Die Beauftragten informiert den Fachschaftsrat bei seinen regelmäßigen Sitzungen über aktuelle Geschehnisse zum Thema Öffentlichkeitsarbeit und trägt dessen Stellungnahmen in die jeweiligen Gremien.
Die Beauftragten schreiben regelmäßig Stellungnahmen zu Geschehnissen an der Fakultät und hält den Kontakt zu regionalen Presseeinrichtungen sowie zu anderen Hochschulen aufrecht.
Zuletzt sind die Beauftragten verantwortlich für die Umsetzung eines Corporate Design und einer Corporate Identity, sowie für die Aktualität und Pflege des Internetauftrittes des Fachschaftsrates.
Beauftragte für Hochschulpolitik
Die Beauftragten für Hochschulpolitik beschäftigt sich mit der Vertretung der hochschulpolitischen Interessen des Fachschaftsrates.
Sie bringen zu jeder Sitzung des Fachschaftsrates das sächsische Hochschulfreiheitsgesetz, die Ordnungen des StuRa sowie die Ordnungen des Fachschaftsrates mit.
Die Beauftragten konzentrieren sich auf die Übermittlung hochschulpolitischer Informationen an die Studierenden der Fachschaft. Weiterhin arbeiteen die Beauftragten eng mit den Sprecher*innen des Fachschaftsrates zusammen, um einen konstanten Informationsfluss zu gewährleisten.
Die Beauftragten sorgen für eine Einbringung der Interessen des Fachschaftsrates in die Hochschulpolitik. Dies geschieht beispielsweise durch Verfassung von Stellungnahmen zu aktuellen Themen.
Beauftragte für Evaluation
Die Evaluation ist Teil der Qualitätssicherung der Lehre und des Studiums an der HTWK Leipzig. Hier bekommt ihr die Chance, eure Lehrkräfte hinsichtlich ihrer Fähigkeiten der Stoffvermittlung und das Fach bezüglich seiner Gestaltung zu beurteilen.
Die Ergebnisse werden statistisch ausgewertet und helfen so den Lehrenden die Vorlesungen beispielsweise noch interessanter zu gestalten. Die Bewertung kann auch Grundlage für Gespräche zwischen Fachschaftsrat und Professor*in sein und dient nicht zuletzt euch zur Einflussnahme auf die Qualität der Lehrveranstaltung.
Die Beauftragten für Evaluation sind für die Sicherstellung der Evaluation und Verbesserung des Evaluationskonzeptes an der Fakultät zuständig.
Fakultätsrat
Die Wahl zum Fakultätsrat erfolgt unabhängig von der Wahl in den Fachschaftsrat. Die Mitgliedschaft im FSR ist keine Voraussetzung für den Fakultätsrat! Die studentischen Vertreter*innen des Fakultätsrates stehen jedoch eng mit dem FSR in Verbindung.
Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium in der Fakultät Digitale Transformation. Dieser ist für das Lehrangebot und somit auch den Studienbedingungen verantwortlich.
Das Gremium besteht zum Größtenteil aus Professor*innen, gefolgt von Mitarbeiter*innen der Fakultät, sowie bis zu drei Studierenden. Trotzdem ist die studentische Stimme wichtig! Hier könnt ihr aktiv an allen (wichtigen) Beschlüssen teilhaben, mitdiskutieren und mitentscheiden.
Studienkommission
Die Studienkommision (StuKo) befasst sich mit dem derzeitigem Curriculum und Studienmodell und versucht, dieses zu verbessern, indem studentische Wünsche gehört und eingebracht werden.
Sie besteht zu gleichen Teilen aus Vertretern der Studierenden und Lehrenden. Dadurch ensteht eine sehr offene Diskussionskultur. Man kann viele seiner Idee einbringen und seine Meinung klar vertreten.
Studentische Vertretung im Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist ein Zusammenschluss aus drei Professor*innen sowie einem studentischen Vertreter, welche mit den verschiedensten Belangen bzgl. der Studien- und Prüfungsordnung betraut ist. Er gehört gemeinsam mit dem Prüfungsamt zu den Prüfungsorganen der Fakultät.
Unter anderem folgende Belange werden durch den Prüfungsausschuss behandelt:
- Nachteilsausgleiche für Klausuren
- Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten
- Fristverlängerung (bspw. von Bachelorarbeiten)
- Widerspruch zu Prüfungsausgängen (bspw. bei vermeintlichen Täuschungsversuchen)
- Anerkennung von Rücktritten von Prüfungen
Der Ausschuss ist dazu verpflichtet, mindestens einmal pro Semester zu tagen; jedoch treffen sich die Mitglieder meist monatlich. Die Termine dazu werden zentral durch die Fakultät ausgegeben und werden oftmals in der Form in Anspruch genommen.
Weiteres zum Prüfungsausschuss findest du hier: https://www.htwk-leipzig.de/studieren/im-studium/pruefungen/pruefungsausschuss/
StudierendenRat
Der StudierendenRat (kurz: StuRa) ist das studentische Parlament auf Hochschulebene. Ihr unterstehen die Fachschaftsräte der Fakultäten.
In Bearbeitung.